Nun ist die #
Urheberrechtsreform also trotz aller Proteste im EU-Parlament beschlossen. Die spannende Frage, die uns nun alle beschäftigt ist: was bedeutet das nun für die #
Fediverseration ?
Grundsätzlich möchte ich auf die
Analyse von Golem.de verweisen, dort ist vieles sehr gut erklärt.
Die wichtigste Frage ist zunächst natürlich: sind wir betroffen? Die Richtlinie führt dazu einen neuen juristischen Begriff ein, nämlich "Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten". Ein solcher Dienstanbieter ist einer, ... (aus der Richtlinie, zitiert nach
Golem.de)
"bei dem der Hauptzweck bzw. einer der Hauptzwecke darin besteht, eine große Menge an von seinen Nutzern hochgeladenen, urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu speichern und der Öffentlichkeit Zugang hierzu zu verschaffen, wobei dieser Anbieter diese Inhalte organisiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt."
(abzüglich ein paar Ausnahmen für Online-Enzyklopädien, Plattfromen für Quelloffene Software, usw.)
Ich befürchte der Punkt mit dem Hauptzweck ist das Organisieren von von Nutzern hochgeladenen Inhalten ist für alle Dienste im Fediverseration unbestreitbar... Ein Hubzilla-Blogger hat
aber jüngst festgestellt, dass die meisten Server im Fediverseration wegen der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht aus der Definition herrausfallen. Allerdings wäre ich mir da nicht ganz so sicher...
Wenn man mal im Internet sucht, ob man für einen eigenen Blog ein Gewerbe anmelden sollte oder nicht, dann wird man sehr viele Seiten finden, die so grob zusammengefasst aussagen: "JA, NATÜRLICH!!!!!1!1!" -- denn sobald man beispielsweise Werbung schaltet oder Sponsoren erwähnt, um damit den Server zu finanzieren, kann das Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen und eine Steuererklärung (und evtl. Steuerzahlungen) nachfordern. Ich denke dass der etablierte Begriff der "Gewinnerzielungsabsicht" aus dem deutschen Steuerrecht durchaus für die nationale Umsetzung der Richtlinie herangezogen werden könnte, zumal die deutschen Finanzämter ja bekanntermaßen Experten sowohl
für IT-Fragen, als auch
für Copyrightfragen sind.
Üblicherweise ist es wohl eher unangenehm, wenn das Finanzamt "Liebhaberei" unterstellt, denn damit sind Verluste nicht steuerlich absetzbar. Andererseits ist aber die Unterstellung einer Gewinnerzielungsabsicht bei einem Liebhaberei-Projekt durchaus möglich, spätestens wenn tatsächliche Gewinne erzielt werden. Und dann gibt es noch den Fall, dass jemand pro forma ein Gewerbe anmeldet, um Steuernachzahlung zu vermeiden. Und plötzlich bescheinigt das Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht und Du bist plötzlich ein "Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten". Und dann ist es ja durchaus denkbar, dass jemand einen Server mit irgendwelchen "Premiuminhalten" tatsächlich direkt kostenpflichtig machen möchte -- was spricht denn bitte dagegen?
Worauf ich hinaus will ist: "das betrifft mich nicht" ist eine denkbar selbstsüchtige Einschätzung der Lage. Es kann durchaus Serverbetreiber im Fediverseration geben, die die Definition (bewusst oder versehentlich) erfüllen. Die Aufregung unter Serverbetreibern ist somit aus meiner Sicht absolut verständlich.
Die spannenden Fragen für die nähere Zukunft werden also sein:
* findet unsere glorreiche "wir wollen keine Upload-Filter, wir stimmen nur aus versehen dafür"-Bundesregierung eine Formulierung, die tatsächlich nur große Anbieter betrifft
* wie genau sollen die Upload-Filter aussehen und wie genau soll man sich die von unserer tollen "steht ja gar nicht drin"-Regierung angepriesenen Alternativen vorstellen?
* wie genau soll ein Kleinstunternehmer mit einem unternehmerischen Gewinn im Centbereich oder gar negativ eine Vereinbarung mit allen potentiellen Urheberrechteinhabern treffen?
Diese Fragen sind keine Panikmache -- und ich möchte auch allen Betroffenen von Kurzschlussreaktionen abraten. Es gibt keinen Grund, jetzt den Server zu schließen (zumindest nicht die Copyright-Direktive). Aber diese Fragen kommen auf einige von uns zu! Und deshalb müssen wir uns darauf gefasst machen, dass beispielsweise Wünsche für Anpassungen der Software-Projekte kommen werden.
Andernfalls können Gewerbetreibende Hubzilla nämlich möglicherweise bald nicht mehr legal einsetzen. Zumindest nicht, wenn sie als Teil des Gewerbes Usern freie Upload-Möglichkeiten zugestehen.
- Thomas
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